Keine erste Tätigkeitsstätte eines Leiharbeitnehmers beim Entleiher im Rahmen eines unbefristeten Leiharbeitsverhältnisses – VI R 22/23

Gericht: Bundesfinanzhof

Aktenzeichen: VI R 22/23

Entscheidung vom: 17.06.2025

Veröffentlicht am: 02.10.2025

Senat: VI. Senat

Veröffentlichungsart: V

Quelle: Originalentscheidung beim Bundesfinanzhof

Hinweis: Die Angaben dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.


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