Anhörungsrüge: Fristberechnung und Glaubhaftmachung der Kenntniserlangung bei formloser Übermittlung per EGVP – IV S 9/25

Gericht: Bundesfinanzhof

Aktenzeichen: IV S 9/25

Entscheidung vom: 23.09.2025

Veröffentlicht am: 09.10.2025

Senat: IV. Senat

Veröffentlichungsart: NV

Quelle: Originalentscheidung beim Bundesfinanzhof

Hinweis: Die Angaben dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.


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