Einhalten der Vorbehaltensfrist des § 6a Satz 4 GrEStG bei einer Ausgliederung zur Aufnahme – II R 31/22

Gericht: Bundesfinanzhof

Aktenzeichen: II R 31/22

Entscheidung vom: 21.05.2025

Veröffentlicht am: 30.10.2025

Senat: II. Senat

Veröffentlichungsart: V

Quelle: Originalentscheidung beim Bundesfinanzhof

Hinweis: Die Angaben dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.


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