Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für eine denkmalgeschützte Immobilie in Grund- und Boden- sowie Gebäudeanteil für Zwecke der Absetzung für Abnutzung – IX R 26/24

Gericht: Bundesfinanzhof

Aktenzeichen: IX R 26/24

Entscheidung vom: 07.10.2025

Veröffentlicht am: 20.11.2025

Senat: IX. Senat

Veröffentlichungsart: V

Quelle: Originalentscheidung beim Bundesfinanzhof

Hinweis: Die Angaben dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.


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