Kein Verstoß gegen Unionsrecht durch Beschränkung der Steuerbegünstigung des § 7i EStG auf im Inland gelegene Baudenkmale – X R 19/22

Gericht: Bundesfinanzhof

Aktenzeichen: X R 19/22

Entscheidung vom: 03.09.2025

Veröffentlicht am: 04.12.2025

Senat: X. Senat

Veröffentlichungsart: V

Quelle: Originalentscheidung beim Bundesfinanzhof

Hinweis: Die Angaben dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.


Back to the blog