Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei rechtlich unzutreffendem Hinweis des Gerichts zur Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs – IX R 23/23

Gericht: Bundesfinanzhof

Aktenzeichen: IX R 23/23

Entscheidung vom: 07.10.2025

Veröffentlicht am: 08.01.2026

Senat: IX. Senat

Veröffentlichungsart: NV

Quelle: Originalentscheidung beim Bundesfinanzhof

Hinweis: Die Angaben dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.


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