Kein ermäßigter Steuersatz bei Auszahlung einer Kapitalleistung aus der betrieblichen Altersversorgung, die auf der Ausübung eines freien Kapitalwahlrechts des früheren Arbeitnehmers beruht – X R 25/23

Gericht: Bundesfinanzhof

Aktenzeichen: X R 25/23

Entscheidung vom: 30.10.2025

Veröffentlicht am: 05.02.2026

Senat: X. Senat

Veröffentlichungsart: V

Quelle: Originalentscheidung beim Bundesfinanzhof

Hinweis: Die Angaben dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.


Back to the blog