Feier des Arbeitgebers anlässlich der Verabschiedung eines Arbeitnehmers führt nicht zu Arbeitslohn – VI R 18/24

Gericht: Bundesfinanzhof

Aktenzeichen: VI R 18/24

Entscheidung vom: 19.11.2025

Veröffentlicht am: 24.02.2026

Senat: VI. Senat

Veröffentlichungsart: V

Quelle: Originalentscheidung beim Bundesfinanzhof

Hinweis: Die Angaben dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.


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