Kein Recht zur Verweigerung einer Auskunft nach Art. 15 DSGVO bei Kenntnis des Betroffenen von den personenbezogenen Daten – IX R 28/23

Gericht: Bundesfinanzhof

Aktenzeichen: IX R 28/23

Entscheidung vom: 04.11.2025

Veröffentlicht am: 26.02.2026

Senat: IX. Senat

Veröffentlichungsart: NV

Quelle: Originalentscheidung beim Bundesfinanzhof

Hinweis: Die Angaben dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.


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