Gehörsverletzung durch Nichtoffenbarung der vom FG für eine Schätzung herangezogenen Erkenntnisse aus ähnlichen Fällen – X B 88/18

Gericht: Bundesfinanzhof

Aktenzeichen: X B 88/18

Entscheidung vom: 12.11.2018

Veröffentlicht am: 19.03.2026

Senat: X. Senat

Veröffentlichungsart: NV

Quelle: Originalentscheidung beim Bundesfinanzhof

Hinweis: Die Angaben dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.


Back to the blog