Landeszuweisung aus strukturpolitischen Gründen kein Entgelt von dritter Seite; keine Liebhaberei im Umsatzsteuerrecht; Vorsteuerabzug auch bei Finanzierung der Eingangsleistungen durch Zuschüsse; keine Adressierung von Umsatzsteuerbescheiden an den bgA – XI R 13/21
Landeszuweisung aus strukturpolitischen Gründen kein Entgelt von dritter Seite; keine Liebhaberei im Umsatzsteuerrecht; Vorsteuerabzug auch bei Finanzierung der Eingangsleistungen durch Zuschüsse; keine Adressierung von Umsatzsteuerbescheiden an den bgA – XI R 13/21
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: XI R 13/21
Entscheidung vom: 17.04.2024
Veröffentlicht am: 29.08.2024
Senat: XI. Senat
Veröffentlichungsart: V
Quelle: Originalentscheidung beim Bundesfinanzhof
Hinweis: Die Angaben dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.
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