Darlegung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs in einer Anhörungsrüge – In einer Anhörungsrüge ist die Rüge des Entzugs des gesetzlichen Richters unstatthaft – Gebührenhöhe für nach dem 31.12.2020 eingegangene Anhörungsrügen – Die Entscheidung wurde nachträglich zur Veröffentlichung bestimmt – V S 9/22

Gericht: Bundesfinanzhof

Aktenzeichen: V S 9/22

Entscheidung vom: 23.06.2023

Veröffentlicht am: 02.07.2026

Senat: V. Senat

Veröffentlichungsart: NV

Quelle: Originalentscheidung beim Bundesfinanzhof

Hinweis: Die Angaben dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.


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