Berücksichtigung außergewöhnlicher Aufwendungen bei der Bewertung von Anteilen im vereinfachten Ertragswertverfahren – II R 2/24
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: II R 2/24
Entscheidung vom: 06.05.2026
Veröffentlicht am: 16.07.2026
Senat: II. Senat
Veröffentlichungsart: V
Quelle: Originalentscheidung beim Bundesfinanzhof
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