Die bestehenden Regelungen für Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit verhindern nicht die Abwälzbarkeit der Mehrwertsteuer – Keine Klärungsbedürftigkeit – Die Entscheidung wurde nachträglich zur Veröffentlichung bestimmt – V B 66/20
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: V B 66/20
Entscheidung vom: 11.08.2022
Veröffentlicht am: 02.07.2026
Senat: V. Senat
Veröffentlichungsart: NV
Quelle: Originalentscheidung beim Bundesfinanzhof
Hinweis: Die Angaben dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

