Zur Bezeichnung des angefochtenen Verwaltungsakts bei Einlegung eines Einspruchs – Die Entscheidung wurde nachträglich aufgrund einer Anfrage zur Veröffentlichung bestimmt – V B 26/21
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: V B 26/21
Entscheidung vom: 09.11.2021
Veröffentlicht am: 20.08.2026
Senat: V. Senat
Veröffentlichungsart: NV
Quelle: Originalentscheidung beim Bundesfinanzhof
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