Landeszuweisung aus strukturpolitischen Gründen kein Entgelt von dritter Seite; keine Liebhaberei im Umsatzsteuerrecht; Vorsteuerabzug auch bei Finanzierung der Eingangsleistungen durch Zuschüsse; keine Adressierung von Umsatzsteuerbescheiden an den bgA – XI R 13/21

Gericht: Bundesfinanzhof

Aktenzeichen: XI R 13/21

Entscheidung vom: 17.04.2024

Veröffentlicht am: 29.08.2024

Senat: XI. Senat

Veröffentlichungsart: V

Quelle: Originalentscheidung beim Bundesfinanzhof

Hinweis: Die Angaben dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.


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