Vorteilseignung einer vGA aufgrund ersparten Aufwands – I R 2/21

Gericht: Bundesfinanzhof

Aktenzeichen: I R 2/21

Entscheidung vom: 22.05.2024

Veröffentlicht am: 12.09.2024

Senat: I. Senat

Veröffentlichungsart: NV

Quelle: Originalentscheidung beim Bundesfinanzhof

Hinweis: Die Angaben dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.


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