Steuerliche Entlastung alleinerziehender Eltern im paritätischen Wechselmodell – III R 1/22

Gericht: Bundesfinanzhof

Aktenzeichen: III R 1/22

Entscheidung vom: 10.07.2024

Veröffentlicht am: 10.10.2024

Senat: III. Senat

Veröffentlichungsart: V

Quelle: Originalentscheidung beim Bundesfinanzhof

Hinweis: Die Angaben dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.


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