Verlustausgleichsvolumen durch Einlagen trotz sogenannter Mehrentnahmen in Vorjahren – IV R 10/22

Gericht: Bundesfinanzhof

Aktenzeichen: IV R 10/22

Entscheidung vom: 10.10.2024

Veröffentlicht am: 14.11.2024

Senat: IV. Senat

Veröffentlichungsart: V

Quelle: Originalentscheidung beim Bundesfinanzhof

Hinweis: Die Angaben dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.


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