Auskunftsanspruch nach Art. 15 Abs. 1 und 3 DSGVO gegenüber einer obersten Landesbehörde – IX R 23/22

Gericht: Bundesfinanzhof

Aktenzeichen: IX R 23/22

Entscheidung vom: 11.03.2025

Veröffentlicht am: 08.05.2025

Senat: IX. Senat

Veröffentlichungsart: NV

Quelle: Originalentscheidung beim Bundesfinanzhof

Hinweis: Die Angaben dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.


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