Der Ort der Geschäftsleitung einer ausländischen Kapitalgesellschaft liegt dort, wo der alleinige Geschäftsführer die maßgeblichen laufenden Geschäftsführungsmaßnahmen tatsächlich ausübt. So entschied das Niedersächsische Finanzgericht (Az. 10 K 39/23). Die Klägerin ist eine 2014