Freiwillige Zahlungen eines Windparkbetreibers an Anwohner ohne bestehende Rechtsansprüche stellen laut Finanzgericht Münster auch dann nicht abziehbare Geschenke im Sinne des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG dar, wenn sie
Freiwillige Zahlungen eines Windparkbetreibers an Anwohner ohne bestehende Rechtsansprüche stellen laut Finanzgericht Münster auch dann nicht abziehbare Geschenke im Sinne des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG dar, wenn sie